AGB`s
Wat mut dat mut!
Regeln: Sie machen selten Spaß, aber erleichtern das Miteinander
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und sonstige Absprachen sowie Buchungsvereinbarungen zwischen Hamburg-Besuchern, Gästen, Touristen, Agenturen und Hamburgern (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt) und Hamburg-to-go, Hamburg, Judith Reinartz (im Folgenen „Hamburg-to-go“ genannt).
GELTUNGSBEREICH
Die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von Hamburg-to-go nicht akzeptiert.
Bei Inanspruchnahme fremder Leistungsträger gelten hinsichtlich des abzuschließenden Vertrages die jeweiligen Bedingungen des entsprechenden Vertragspartners.
GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS
Gegenstand von Hamburg-to-go ist die Durchführung und Vermittlung von Gästeführungen – Rundgänge zu Fuß, im (Reise)Bus oder mit dem Schiff – in und um Hamburg.
Ferner berät Hamburg-to-go den Auftraggeber auch hinsichtlich anderer Anbieter und weiterer Leistungen, z.B. Barkassenfahrten, Museumsbesuche, Verpflegung/Catering etc.
ALLGEMEINES
Hamburg-to-go ist kein Reiseveranstalter, sondern lediglich Vermittler von Leistungen und Begleiter in und um Hamburg / Metropolregion.
Für die Leistungen Dritter (z. B. Konzertveranstalter, Hotels, Kapitäne) übernimmt Hamburg-to-go keine Gewähr.
Die Dauer der Rundgänge zu Fuß beträgt 1,5 – 2 Stunden, mit dem Bus 1,5 – 4 Stunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
ANMELDUNG | BUCHUNG
Touren
Die Buchung von Touren kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Touren gelten Führungen mit mind. 2 Teilnehmern sowie Gruppen, bei denen die Bestandteile auf der Webseite angegebenen sind. Touren werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung von Hamburg-to-go verbindlich.
Individuelle Touren
Die Buchung von individuellen Touren kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. In diesem Fall gelten Führungen ab einem Teilnehmer sowie Gruppen, bei denen Einzelheiten von den ausgeschriebenen Angeboten abweichen bzw. individuell vereinbart werden. Mit einer schriftlichen Bestätigung von Hamburg-to-go werden diese Touren verbindlich.
VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber | Kunden und Hamburg-to-go kommt durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder Post zustande.
PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS | KUNDEN
Eine Auftragsbestätigung ist bei Empfang auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Abweichungen hat der Auftraggeber | Kunde Hamburg-to-go gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
VERGÜTUNG | HONORAR
Die Angebote auf der Internetseite sind unverbindliche Preisbeispiele. Es gelten die Preise, die bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
Die Vergütung | das Honorar beinhaltet keine Nebenkosten wie Mieten für Transportmittel, Übernachtungskosten, Verpflegung uvm. Leistungen fremder Anbieter (Drittleistungen) rechnet der jeweilige Leistungsträger direkt mit dem Auftraggeber | Kunden ab.
Vorbereitungen für eine Tour | Führung und der damit verbundene Planungsaufwand sind nicht im angebotenen Preis enthalten und werden gesondert ausgewiesen.
ZAHLUNGSWEISE
Vergütungen | Honorare für die durchgeführten Touren | Führungen sind direkt nach Erfüllung des Auftrages seitens Hamburg-to-go per Vorkasse oder in bar Vorort zu zahlen – sofern keine Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde.
Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Bei Barzahlung stellt Hamburg-to-go eine Quittung aus.
Rechnungen sind nach Erhalt und ohne jeden Abzug je nach Vereinbarung auf ein von Hamburg-to-go angegebenes Konto zu leisten.
Etwaige Eintrittsgelder sind im Preis nicht enthalten. Diese sind vor Beginn der Führung vom Auftraggeber | Kunden oder dessen Beauftragten für alle Teilnehmer gemeinsam, in der zu leistenden Landeswährung und in bar bereit zu halten bzw. mir als GästeführerIn zu übergeben. Hamburg-to-go entrichtet die Eintrittsgelder vor Ort im Namen des Auftraggebers | Kunden. Eventuelle Eintrittsquittungen werden an den Auftraggeber | Kunden übergeben.
STORNIERUNG | RÜCKTRITT | AUSFALL
DURCH DEN AUFTRAGGEBER | KUNDEN
Bei Stornierung | Rücktritt einer verbindlichen Buchung durch den Auftraggeber | Kunden fallen folgende Ausfallvergütungen an:
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die Stornierung | der Rücktritt von gebuchten Touren | Führungen ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei.
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bei Stornierung | Rücktritt von gebuchten Touren | Führungen von weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin berechnet Hamburg-to-go eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtpreises.
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bei Nichterscheinen oder Absage am Tag der Tour | Führung steht Hamburg-to-go die volle Vergütung | das volle Honorar zu, d.h. der Gesamtpreis wird zu 100% berechnet.
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bei Verspätungen des Auftraggeber | Kunden wartet Hamburg-to-go 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt, soweit dies mit Folgeaufträgen vereinbar ist. Verspätungen sind vom Auftraggeber | Kunden schnellstmöglich mitzuteilen.
Wird Hamburg-to-go gebeten, auf die Gäste zu warten, wird die zusätzliche Wartezeit berechnet. Bei Nichterscheinen der Gruppe nach 15 Minuten Wartezeit – mit und ohne Mitteilung seitens des Auftraggebers | Kunden – gilt die Tour als ausgefallen und Hamburg-to-go steht die volle Vergütung zu.
Bereits vor Stornierung, Rücktritt oder Absage angefallene Kosten sind in jedem Fall zu 100% zu begleichen.
RÜCKTRITT | AUSFALL DURCH Hamburg-to-go
Wird die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann Hamburg-to-go von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers | Kunden wird für diese Fälle ausdrücklich ausgeschlossen.
TOUREN | FÜHRUNGEN
Die Touren | Führungen von Hamburg-to-go finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache ein Schlechtwetterprogramm als Alternative vereinbart werden.
Bei Unwetterwarnung können Touren | Führungen ausfallen.
Bild- und Tonaufnahmen während der Touren | Führungen sind nicht gestattet.
Die Teilnahme an den Touren | Führungen erfolgt auf eigenen Gefahr und eigenes Risiko. Die GästeführerInnen von Hamburg-to-go sind von jeglicher Haftung freigestellt.
HAFTUNG
Die Haftung von Hamburg-to-go Touren | Führungen beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung | des vereinbarten Honorar.
Für Unfälle oder Schäden, die auf Grund von Fahrlässigkeit, Nichteinhaltung oder Nichtbeachtung der Anweisung des / der GästeführerIn hervorgerufen werden, wird keine Haftung übernommen.
Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht von dem / der GästeführerIn übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
Als GästeführerIn bin ich durch eine Berufshaftpflicht- und Vermögens-schadensversicherung durch den Bundesverband der Gästeführer Deutschland (BVGD) geschützt. Die Berufshaftpflichtversicherung wurde bei der Generali AG, 81731 München abgeschlossen. Ausführliche Informationen sind zu finden unter www.bvgd.org